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Fördermittel und Steuern

Wer das Optimum aus seiner Photovoltaikanlage herausholen möchte, sollte nicht nur den Bau der Anlage gut planen, sondern auch die finanzielle Basis aus Fördermitteln und Steuern solide errichten.

Fördermittel

Der Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn der Photovoltaikanlage gestellt werden, ebenso wie die Meldung einer PV-Anlage an die Bundesnetzagentur und der Antrag eines Einspeisezählers beim Energieversorger.

KfW Förderbank

Die KfW Förderbank bietet zinsgünstige Kredite im Rahmen ihres Programms „Erneuerbare Energien“ an, das sich über jede Bank abwickeln lässt. Die zinsgünstigen Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 € haben in der Regel eine Kreditlaufzeit von 20 Jahren. Für die Rückzahlung kann eine tilgungsfreie Anlaufzeit von einem bis drei Jahre genutzt werden. Bei einer Kreditlaufzeit von nur 10 Jahren gilt eine tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu zwei Jahren.

Weitere Informationen unter: www.kfw.de

Umweltbank

Die UmweltBank hat die Konditionen ihrer neuen Solar-Förderprogramme verbessert. Die Zinsen für die Finanzierung einer Photovoltaikanlage lagen Anfang 2010 knapp unter 4%. Für Kredite der UmweltBank bis zu 50.000 € ist grundsätzlich kein Eintrag einer Grundschuld erforderlich.

Weitere Informationen unter: www.umweltbank.de

PSD Bank

Die PSD Bank bietet mit ihrem Produkt “PSD Solarspezial“ Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 € bei einem effektiven Zinssatz von 4,07 Prozent an. Kreditlaufzeit von 10 Jahren und tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu zwei Jahren.

Weitere Förderprogramme

...finden Sie auch unter:

Steuern

Das Steuerrecht ist bekanntlich sehr unübersichtlich und wird häufig verändert, daher sollten sie auf jeden Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen. Grundsätzlich profitieren die Betreiber einer Solaranlage von Steuervorteilen, weil sie als gewerbliche Stromproduzenten gelten.

Zunächst einmal nutzen Sie die Vorsteuererstattung. Als Besitzer einer Photovoltaik-Anlage bekommen Sie die gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstattet und sparen am Anfang Einkommensteuer durch hohe Sonderabschreibungen (steuerlich: Absetzung für Abnutzungen = AfA und der Investitionsabzugsbetrag).

Weitere Informationen: http://www.solarstromerzeugung.de/photovoltaik-steuer.html

Die Gewerbesteuer

Diese fällt bei privaten Photovoltaikanlagen meist nicht an, sondern erst ab einem jährlich erwirtschafteten Überschuss von mehr als 24.500 €.

Die Umsatzsteuer

Mit einem Umsatz unter 17.500 € im Jahr gelten Anlagenbetreiber als Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Doch es lohnt sich, auf dieses Privileg zu verzichten. Wenn Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, erhalten Sie für Ihre Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurück.

Die Einkommensteuer

In der Einkommensteuererklärung müssen Hauseigentümer den Gewinn oder Verlust aus ihrem Betrieb ermitteln. Gewinne sind erst zu versteuern, wenn die PV-Anlage voll abgeschrieben ist.