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Einspeisevergütungen

Gemäß des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) erhalten Sie als Betreiber oder Betreiberin einer Photovoltaikanlage eine Einspeisevergütung. Es garantiert eine Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren (plus den verbleibenden Monaten des Installationsjahres) zu einem gleichbleibenden Vergütungssatz. Ebenso verpflichtet es die Netzbetreiber, alle im Gesetz genannten Anlagen zur Stromerzeugung ans Stromnetz anzuschließen, deren Strom bevorzugt abzunehmen und in der festgelegten Höhe zu vergüten.

Eine Übersicht über die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen in Cent/kWh gemäß EEG, § 32 (Solare Strahlungsenergie ) und § 33 (Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden) für das Jahr 2010, unterteilt nach Anlagentypen:

Anlagentyp                                                Vergütungssatz   für das Jahr 2010* Degression
(stufenweise abnehmend)
PV-Anlagen auf Freiflächen
§ 32 EEG
28,43 ct/kWh 11 %
PV-Anlagen an/auf Gebäuden bis 30 kWp
§ 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG
39,14 ct/kWh 9 %
PV-Anlagen an/auf Gebäuden ab 30 kWp
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG
37,23 ct/kWh 9 %
PV-Anlagen an/auf Gebäuden ab 100 kWp
§ 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG
35,23 ct/kWh 11 %
PV-Anlagen an/auf Gebäuden ab 1 MWp
§ 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG
29,37 ct/kWh 11 %
mit Eigennutzung bis 30 kWp
§ 33 Abs. 2 EEG
22,76 ct/kWh 9 %
Vergütung der Anlage nach...

* vorläufige Daten. Angaben ohne Gewähr. (ct/kWh = Cent pro Kilowattstunde)
Quelle: Bundesnetzagentur vom 19. Oktober 2009

 

AKTUELL: Stand: 21.01.2010
Die Bundesregierung plant einen Abbau der Solarförderung. Dies gilt speziell für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit Volleinspeisung (Direkteinspeisung). Dagegen sollen allerdings PV-Anlagen mit Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch) stärker gefördert werden.

Vorrausetzungen für die Einspeisevergütungen

  • Die Photovoltaikanlage muss vor Installationsbeginn bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
  • Die PV-Anlage muss eine Leistung von mindestens 1000 Wp liefern.
  • Das zuständige Energieversorgungsunternehmen (der örtliche Netzbetreiber) muss über die Installation eines Erzeugerzählers für eine Photovoltaikanlage informiert werden. Dort muss auch ein Einspeisezähler beantragt werden.

Tipp: Erkundigen Sie sich beim örtlichen zuständigen Umwelt- oder Bauamt nach zusätzlichen Förderprogrammen.

Anmerkungen Quelle:
BSW Bundesverband Solarwirtschaft
solartechnikberater.de

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